Richtlinien

Der chronologische Ablauf in der Übersicht

Empfohlener Ablauf bei der Errichtung und Inbetriebsetzung von Erdgas-Installationsanlagen und Erdgas-Feuerstätten nach NDAV

  1. Planung der Feuerstättenart durch Architekten, Prüfung der Versorgungsmöglichkeit bei beratender Mitwirkung des VIU und Rücksprache mit EMS
V: Eigentümer/Bauherr

  2. Sicherstellung der Gasversorgung, ggf. Veranlassung zur Verlegung eines neuen Gasanschlusses und Abschluss eines Anschlussvertrages mit EMS
V: Eigentümer

  3. Festlegung der Feuerstättenart nach Beratung durch VIU unter Berücksichtigung bautechnischer Vorschriften
V: Eigentümer/Bauherr

  4. Abstimmung der geplanten Maßnahmen einschließlich der Sicherstellung der Verbrennungsluftversorgung und Abgasführung mit dem BSM durch VIU (Datenerfassungsblatt verwenden!)
V: Eigentümer/Bauherr über das VIU

  5. Ausstellen der Bescheinigung über die Anschlussmöglichkeit von Feuerstätten (Schornsteinzuweisung)
V: BSM

  6. Verlegung des Gasanschlusses und sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungsmöglichkeit
V: EMS

  7. Anmeldung und Errichtung der Installationsanlage oder Feuerstätte durch den zukünftigen Gaskunden als Grundlage für den Abschluss eines Liefervertrages mit EMS (Formblatt der EMS verwenden) Abholung Gaszähler und ggf. Hausdruckregler aus Lager (Schönebeck, Hecklingen, Zerbst/Anhalt) durch VIU
V: über das ausführende VIU im Rahmen von Pkt. 7

  8. Fertigmeldung der Installationsanlage bei der EMS unter Verwendung des Formular der EMS mit Zustimmungsvermerk zur Anlagenausführung des BSM
V: VIU 

  9. Prüfung der Anmeldung / Fertigmeldung und Zustimmung ggf. Ablehnung der Inbetriebsetzung, Zusendung einer Kopie an VIU V: EMS

  10. Inbetriebsetzung der Anlage durch Öffnen der Hauptabsperreinrichtung und Einbau des Gaszählers, ggf. des Gasdruckregelgerätes durch EMS
V: EMS

  11. Inbetriebnahme und Funktionsprüfung der Kundenanlage und der Gasfeuerstätte sowie Übergabe an den Betreiber
V: VIU

  12. Erstmessung der Feuerstätte
V: BSM

  13. Stichprobenartige Prüfung fertig gestellter Installationsanlagen entsprechend NDAV (ggf. auch im Rahmen von Pkt. 8)
V: EMS

 

Kontakt

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